Der Netzwerkträger

Der Netzwerkträger organisiert die Gründung eines Energieeffizienz-Netzwerks, akquiriert die Teilnehmer und begleitet die Arbeit des Netzwerkes. Als Netzwerkträger kommen – neben den Verbänden und Organisationen der Wirtschaft – Energieunternehmen, Unternehmen, Kommunen, Dienstleister oder Energieagenturen und ggf. weitere geeignete Träger in Betracht. Gegebenenfalls können auch mehrere Akteure gemeinsam als Netzwerkträger wirken.

Ein Energieeffizienz-Netzwerk kann auf unterschiedliche Weise gebildet werden. In der Regel geht die Initiative ein Netzwerk zu gründen von einem Netzwerkträger aus, der Unternehmen direkt anspricht und z. B. zu einer Informationsveranstaltung einlädt. In einer solchen Veranstaltung informiert der Netzwerkträger die Unternehmen über die Modalitäten der Netzwerkarbeit und die Bandbreite der möglichen Aktivitäten mitwirkender Unternehmen. Im Anschluss können interessierte Unternehmen über den Netzwerkträger in Kontakt zueinander treten und sich auf eine Zusammenarbeit verständigen.

Aufgaben

Der Netzwerkträger ist der organisatorische Überbau eines Energieeffizienz-Netzwerks und unterstützt dieses in der Gründungsphase. Er sollte durch ein geeignetes Informationsangebot und Veranstaltungen über Energieeffizienz-Netzwerke informieren und interessierte Unternehmen identifizieren und ansprechen. Bei der Zusammensetzung des Netzwerks und der Auswahl der Teilnehmer, sollte der Netzwerkträger besondere Sorgfalt walten lassen, um mögliche Interessenskonflikte zwischen den Teilnehmern zu vermeiden.

Sind für ein Netzwerk genügend Interessenten gefunden, können geeignete Modalitäten (Netzwerkdauer, etc.) für die Netzwerkarbeit beschlossen werden. Der Netzwerkträger organisiert die Unterzeichnung der Vereinbarung zur Gründung des Netzwerks (Formulierungshilfen im Downloadbereich). Der Netzwerkträger meldet es offiziell bei einem der Unterzeichnerverbände der Initiative an (Formularblatt für die Anmeldung im Downloadbereich oder direkt über die Anmeldung). Darüber hinaus kann er auch einen geeigneten Moderator und/oder die qualifizierte Energieberatung für das Netzwerk organisieren. Er kann auch selbst, ebenso wie andere Teilnehmer des Netzwerks, die Moderation übernehmen.

Möglicher Prozess einer Netzwerkgründung:

Anmeldung

 

Wie wird ein Netzwerk angemeldet und wie erfolgt die Vergabe des Nutzungsrechts für das Logo der Netzwerkinitiative?

Wenn die erforderliche Anzahl an Netzwerkteilnehmern gefunden ist und diese sich über die Modalitäten der Zusammenarbeit geeinigt haben, kann das Netzwerk angemeldet werden. Dies übernimmt der Netzwerkträger.

Die Anmeldung kann bereits vor der Durchführung der Potenzialanalysen und vor Festlegung der Einsparziele vorgenommen werden. Sie erfolgt gegenüber einem der Unterzeichnerverbände oder der Geschäftsstelle der Initiative. Ansprechpartner und Kontaktinformationen finden Sie hier.

Es werden folgende Daten im Anmeldeformular abgefragt:

  • Netzwerkname
  • Informationen zum Netzwerkträger
  • Informationen zum Moderator
  • Teilnehmende Unternehmen
  • Informationen zum Ansprechpartner (falls nicht bereits oben benannt)
  • Angabe zur Laufzeit des Netzwerks
  • kumuliertes Netzwerkziel (sofern schon festgelegt)

Nach der Anmeldung prüft der Unterzeichnerverband bzw. die Geschäftsstelle die formale Vollständigkeit der Unterlagen und verschickt nach Anerkennung als Netzwerk im Sinne der Initiative eine Teilnahmebestätigung. Zugleich wird auch das Logo der Initiative verschickt. Die Teilnehmer des angemeldeten Netzwerks erhalten das Recht, das Logo bei ihren eigenen öffentlichen Auftritten zu verwenden.

Sobald alle Unternehmen des Netzwerks die Potenzialanalyse durchgeführt und ihre individuellen Einsparziele festgelegt haben, legt der Moderator gemeinsam mit der Energieberatung ein gemeinsames kumuliertes Netzwerkziel für die Dauer der Zusammenarbeit fest. Anschließend meldet der Moderator das gemeinsame Einsparziel an die Geschäftsstelle der Initiative nach.

Die Geschäftsstelle wird rund ein Jahr nach der Netzwerkanmeldung beim Netzwerk (Moderator) wegen der Zielfestlegung nachfragen, sofern bis dahin noch keine Meldung eingegangen ist. Erfolgt anschließend keine Nachmeldung, verliert das Netzwerk den Status eines Netzwerkes im Sinne der Vereinbarung und darf in der Konsequenz auch das Logo nicht weiter führen (Siehe hier).