EEW-Novellierung: Verbesserte und erweiterte Förderangebote inklusive Bonus für Unternehmen der Netzwerkinitiative

03.05.2023

Seit 2019 unterstützt die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (kurz: EEW) des BMWK Unternehmen durch einen Zuschuss oder einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss bei Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz. Gefördert werden unter anderem erneuerbare Prozesswärme, Digitalisierung und Elektrifizierung mit dem Ziel, Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Außerdem wird die Erstellung von Transformationskonzepten zur Entwicklung von individuellen Dekarbonisierungsstrategien gefördert.

Mit der aktuellen Novelle zum 1. Mai 2023 wird das bestehende Förderangebot der EEW ausgebaut, insbesondere für KMU optimiert und um ein zusätzliches Modul erweitert. Mit dem neuen Modul 6 können Kleinst- und Kleinunternehmen bürokratiearm eine Förderung für den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf elektrische Prozesse beantragen. Wichtig sind zudem die Ergänzung von Geothermie als neuer Fördergegenstand und die Ausweitung des erfolgreichen „Förderwettbewerbs“ der EEW. Für Unternehmen, die Teil der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke sind, erhöht sich zudem im Modul 5 „Transformationskonzepte“ die Förderquote um 10 Prozent und die maximale Förderhöhe um 30.000 Euro.

Bundeswirtschaftsminister Habeck erklärt dazu: „Die Dekarbonisierung von Industrie und Gewerbe ist von zentraler Bedeutung, wenn wir bis zum Jahr 2045 in Deutschland Treibhausgasneutralität erreichen wollen. Denn allein die Industrie steht für rund 24 % aller Treibhausgasemissionen. Um diese zu senken, brauchen wir Investitionen der Unternehmen in Energie- und Ressourceneffizienz sowie in den Umstieg auf klimaneutrale Prozesswärme. Die EEW ist das wichtigste Förderprogramm des BMWK hierfür. Mit den neuen EEW-Richtlinien werden die Anreize hierfür verstärkt und bürokratische Hürden für kleine Unternehmen gesenkt.“

Seit Einführung hat sich die EEW mit mittlerweile über 17.000 Anträgen pro Jahr als sehr erfolgreiches Förderprogramm etabliert und wird von kleinen, mittleren und großen Unternehmen gleichermaßen in Anspruch genommen. Aufgrund der ambitionierten Klimaziele, die Treibhausgasemissionen der Industrie bis 2030 um ca. ein Drittel im Vergleich zu 2021 zu reduzieren, wird die EEW nun erneut novelliert und erweitert.

Zu den wesentlichen Neuerungen der Förderrichtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ zählen:

  • Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • Neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

In der Richtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ werden zum 1. Mai folgende Änderungen vorgenommen:

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Mio. € pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Mio. € pro Runde
  • Anpassung der Wettbewerbsregeln, um Wettbewerb auch bei erhöhtem Budget sicher zu stellen
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme (analog zu Modul 4)

Im Vergleich zur „Zuschuss und Kredit“-Variante werden im Förderwettbewerb in einem wettbewerblichen Verfahren die zugelassenen Projektanträge entsprechend ihrer Fördereffizienz gefördert: Je geringer die Förderkosten für eine eingesparte Tonne CO2, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Förderanträge entsprechend der neuen EEW-Richtlinien können ab dem 1. Mai beim BAFA für die Zuschussvariante und der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationskonzepte und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Unternehmen, die den IEEKN-Bonus erhalten möchten, müssen dabei einen Nachweis über eine aktive Mitgliedschaft in einem Netzwerk vorweisen.

Weitere Informationen zu den wesentlichen Neuerungen und der Antragstellung finden Sie hier.

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