EEW-Förderprogramm wird 2024 novelliert

18.03.2024

Seit dem 15. Februar 2024 gibt es eine neue Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Die Novellierung basiert auf den bisherigen Praxiserfahrungen und zielt darauf, die Prozesse und Konditionen der Antragstellung und Antragsprüfung zu erleichtern. Durch weniger Bürokratie sollen Unternehmen bei Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz wirksam entlastet werden.

Neuerungen gibt es u.a. in den Modulen 1 bis 4 und bei der Antragstellung im Förderwettbewerb. Hier wurden etwa die Vorgaben angepasst, um die Höhe der förderfähigen Kosten zu ermitteln. Der Förderwettbewerb richtet sich ausdrücklich an große Unternehmen, die beispielsweise im Modul 1 und Modul 4 (Basisförderung) nicht mehr förderberechtigt sind.

In den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb wurde außerdem die Fördersumme von 15 auf 20 Millionen erhöht. Insgesamt wurden die Förderquoten gesenkt.

Im Modul 4 (energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen) wird zudem ein Stufenmodell mit einer Basis- und einer Premiumförderung eingeführt. In der Basisförderung sindbestimmte Standardtechnologien und -vorhaben förderfähig, die in der Vergangenheit häufig über die EEW beantragt wurden, wie zum Beispiel Lackierkabinen, Backöfen und Kühlmöbel für Lebensmittel. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen muss eine Endenergieeinsparung von 15% erreicht werden. Die Premiumförderung ist technologieoffen und schließt komplexe Projekte ein, die explizit nicht in der Basisförderung gelistet sind. Durch das Stufenmodell und eine Anhebung des maximalen Förderbetrags pro eingesparter Tonne CO2 sollen die Antragsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem werden Maßnahmen wie Abwärmenutzung, Elektrifizierung mit Erneuerbaren Energien und die Herstellung und Verwendung von grünem Wasserstoff webenfalls stärker mit einem Dekarbonisierungsbonus berücksichtigt.

Unternehmen, die in der Netzwerkinitiative aktiv sind, werden mit der Novelle zusätzlich berücksichtigt. Im Modul 5 „Transformationsplan“ gilt für sie eine um 10 Prozentpunkte erhöhte Förderquote und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.

Einen Überblick über die Novellierung, sowie die Historie und Struktur der EEW, finden Sie hier. Die Netzwerkinitiative und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz haben in einer exklusiven Veranstaltung für Netzwerkakteure zum Thema informiert. Weitere Informationen zu den einzelnen Modulen und zur Antragstellung erhalten Sie auf energiewechsel.de. Hier finden Sie zudem Erklärvideos zu Modul 5 (Transformationsplan) und dem Förderwettbewerb.

Bildnachweis: Shutterstock/one photo