Bild mit Doppelbelichtung zeigt eine Statistik und Graphen, die in der Luft hängen. Im Hintergrund ist ein Laptop zu sehen auf dem gearbeitet wird.

Monitoring-Prozess

Ziele & Inhalte

Jedes Netzwerk durchläuft zum Ende seiner Laufzeit einen Monitoring-Prozess. Mit dem Monitoring werden die tatsächlich umgesetzten Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen und die dadurch realisierten Einsparungen von Energie und Treibhausgasemissionen im Rahmen der Netzwerkinitiative ermittelt – insbesondere in Hinblick auf die Berichterstattung für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) sowie für Art. 8 der Energy Efficiency Directive (EED). Deutschland hat gemäß Art. 10 der EED die Netzwerkinitiative als alternative strategische Maßnahme gewählt.

Gegenstand des Monitorings

  • Anzahl der Netzwerke
  • Innerhalb der Netzwerke umgesetzten Maßnahmen und Angabe der dadurch erzielten Energieeinsparungen und vermiedenen Treibhausgas-Emissionen

Monitoring-Berichte

Eine Übersicht über die kumulierten Ergebnisse der Netzwerke seit Beginn der Initiative bieten die jährlichen Monitoring-Berichte. Aufgrund der thematischen Erweiterung der Initiative ab 2021 um Klimaschutzmaßnahmen und damit notwendigen methodischen Anpassung gibt es separate Monitoring-Prozesse und -Berichte. Die aktuellen Monitoring-Berichte sowie alle veröffentlichten Ergebnisse seit 2018 finden Sie hier.

Durchführung

Monitoring-Institute

Die Überprüfung führt ein von der Bundesregierung beauftragtes, unabhängiges wissenschaftliches Institut durch. Das Konsortium von adelphi und Fraunhofer ISI bildet das Monitoring-Institut der Initiative. Das

  • Ansprechpersonen des Monitoring-Instituts:
    • adelphi: Miha Jensterle, monitoring-ieen@adelphi.de, +49 (30) 89 000 68 – 858
    • Fraunhofer ISI: Lisa Neusel, monitoring-ieen@isi.fraunhofer.de, +49 721 6809 – 242
© Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke: Der Monitoring-Prozess für Netzwerke.

Anonymisierung der Daten

 Im Rahmen der Datenerhebung müssen die Netzwerkunternehmen ihre realisierten Maßnahmen und Einsparungen der benannten Ansprechperson ihres Netzwerks (z. B. Moderation oder Netzwerkträger) übermitteln. Diese sammelt die Daten des jeweiligen Netzwerks und leitet die Ergebnisse anonymisiert an das Monitoring-Institut weiter.

Somit werden in den Monitoring-Berichten nur anonymisierte Ergebnisse dargestellt. Es werden keine unternehmensindividuellen Daten veröffentlicht. Auch die Einsparungen in einzelnen Netzwerken werden anonymisiert, ebenso wie die anfangs gesetzten Netzwerkziele. Die gesetzten Netzwerkziele werden jedoch auch auf der Netzwerkkarte veröffentlicht, wenn dieses erwünscht ist.

Durch die thematische Fortführung der Netzwerkinitiative rücken neben dem Thema Energieeffizienz auch die Inhalte Klimaschutz, Energiewende, Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit in den Fokus. Dadurch entstehen neue Anforderungen an das begleitende Monitoring-Verfahren. Daher wurde das Monitoring-Konzept für die neue Phase überarbeitet. Die neuen Regelungen gelten für alle Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke der neuen Phase (Gründung ab Januar 2021). Für die bestehenden Netzwerke der ersten Phase (Gründung bis Dezember 2020) gelten weiterhin die Vorgaben des bisherigen Monitorings.

Monitoring-Unterlagen der zweiten Phase (für Netzwerke mit Anmeldung ab Januar 2021)

Das überarbeitete Monitoring-Konzept gilt für die zweite Phase der Netzwerkinitiative und ist um den Aspekt der Treibhausgaseinsparungen ergänzt. Außerdem wurde eine fairere Stichprobenregelung entwickelt.  Die folgenden Regelungen und Informationen gelten für alle Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke mit Gründung ab Januar 2021:

Monitoring-Unterlagen der ersten Phase (für Netzwerke mit Anmeldung bis Dezember 2020) 

Detaillierte Regelungen legen die Struktur des Monitoring-Prozesses und das Berichtsformat für die Erfassung von Einsparungen fest. Zudem sind die zulässigen Verfahren zur Ermittlung von Energieeinsparungen und die Prüftiefe zu deren Verifizierung festgesetzt.

Das Regelwerk unterscheidet sich für Netzwerke mit einer Anmeldung bis Ende 2020 und Netzwerke, die sich ab 2021 angemeldet haben. Für Netzwerke der ersten Phase gelten folgende Regelungen und Arbeitshilfen:

Unterlagen der Geschäftsstelle:

Videomitschnitt des Online-Seminars “Vorbereitung auf das Monitoring” vom 22.10.2019

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Hier finden Sie die Präsentation zum Online-Seminar.

 

Häufig gestellte Fragen zum Monitoring der IEEKN

Vorbereitung auf das Monitoring

Ich habe bereits am IEEN-Monitoring teilgenommen. Welche Veränderungen gibt es beim IEEKN-Monitoring?

Die Grundprinzipien aus der IEEN wurden beibehalten:

  • Das Monitoring ist verpflichtend für alle teilnehmenden Netzwerke und wird nur einmal durchgeführt.
  • Jedes Netzwerk wird im letzten Kalenderjahr seiner Laufzeit zum Monitoring aufgefordert; eine Verschiebung des Monitorings ins nächste Jahr ist bei Angabe eines zutreffenden Grundes möglich.
  • Die Erhebung der relevanten Daten findet grundsätzlich anhand der Standardunterlagen (Datenerfassungsbogen – für die IEEKN neu entwickelt) statt, welche jedoch um Klimaschutzmaßnahmen erweitert wurden; eine Übermittlung der Daten anhand netzwerkeigener Unterlagen ist weiterhin möglich, insofern die relevanten Angaben vorhanden sind und kein Berechnungs- oder Interpretationsbedarf seitens des Monitoring-Instituts entsteht.
  • Der Umfang der erhobenen Daten ist nahezu identisch geblieben und umfasst Angaben zum Netzwerk, zu den teilnehmenden Unternehmen, zu den umgesetzten Maßnahmen und zu den erreichten Einsparungen.
  • Bei 10% der teilnehmenden Unternehmen wird eine dokumentenbasierte stichprobenartige Verifizierung der gemeldeten Maßnahmen und Einsparungen durchgeführt.

Allerdings wurden sowohl die Initiative selbst als auch das Monitoring teilweise weiterentwickelt, woraus sich die folgenden wichtigsten Änderungen ergeben:

  • Das inhaltliche Spektrum der Initiative wurde von reinen Energieeffizienz- hin zu Klimaschutzmaßnahmen erweitert. Um eine IEEKN-konforme Zielsetzung und Bewertung der erreichten Einsparungen sicherzustellen, bietet das Monitoring-Institut den Netzwerken innerhalb des ersten Jahres bei Bedarf Beratung und Unterstützung während der Zielsetzungsphase an. Das Monitoring-Institut nimmt hierfür mit dem Netzwerk nach dessen Anmeldung bei der Geschäftsstelle der IEEKN Kontakt auf.
  • Anders als bei der IEEN ist das Netzwerkziel bei der IEEKN, sowohl im Rahmen der Erstmeldung des Netzwerkziels an die Geschäftsstelle als auch im Rahmen des Monitorings, ausschließlich als jährliche Einsparung zu melden (Einheit: MWh/a Endenergie und ggf. zusätzlich t CO2-Äq./a). Die Angabe des Netzwerkziels als kumulierte Einsparung über die gesamte Laufzeit (Einheit: MWh) ist im Rahmen der IEEKN nicht mehr möglich.
  • Im Rahmen der Erweiterung um Klimaschutzmaßnahmen wurde ein von Grund auf neuer IEEKN Datenerfassungsbogen erstellt. Anders als beim Monitoring der IEEN werden die Angaben bei der IEEKN nicht mehr in freiwillige und Pflichtangaben unterteilt. Bis auf die Angabe des Unternehmenscodes je umgesetzter Maßnahme sind alle Angaben als Pflichtangaben zu betrachten.
  • Die Datenerhebung für das IEEN- und IEEKN-Monitoring wird fort an zum 15. November des jeweiligen Jahres abgeschlossen.
  • Bei der Stichprobe erfolgt die Auswahl der Unternehmen gleichmäßiger, indem aus jedem Netzwerk (zunächst) ein Unternehmen ausgewählt wird. Eine zweimalige Ziehung von Unternehmen während des IEEKN-Zeitraumes wird vermieden. Im Falle fehlender Kooperationsbereitschaft von Unternehmen haben die Ansprechpartner:innen die Möglichkeit, das unkooperative Unternehmen durch zwei zufällig ausgewählte Unternehmen ersetzen zu lassen.

Wie kann ich mich schon im Voraus auf das Monitoring vorbereiten?

Neben der Inanspruchnahme der Unterstützung bei der Zielsetzung durch das Monitoring-Institut ist es empfehlenswert, sich mit dem Monitoring-Prozess vertraut zu machen. Dies ist im Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN genau erklärt.

Darüber hinaus empfiehlt das Monitoring-Institut, den Datenerfassungsbogen bereits bei der Setzung des Netzwerkziels und zur Dokumentation des Fortschritts bei der Netzwerkarbeit zu nutzen. Der Bogen beinhaltet alle notwendigen Faktoren und berechnet anhand der Einzelmaßnahmen aller teilnehmenden Unternehmen automatisch die Gesamteinsparung für das Netzwerk. Das kann den Aufwand erheblich minimieren und trägt zur Qualitätssicherung bei.

Alle offenen Fragen können und sollen durch Kontaktaufnahme mit dem Monitoring-Institut frühzeitig geklärt werden (für Kontaktdaten siehe letzte Seite). Diese beziehen sich beispielsweise häufig auf:

  • die Festlegung des Netzwerkziels;
  • die Nutzung von eigenen Dokumenten für die Erfassung der Maßnahmen;
  • den Umgang mit Grünstrom, Strom aus eigenen PV-Anlagen oder Strom aus einer KWK-Anlage;
  • Anrechenbarkeit von Maßnahmen im Rahmen der IEEKN (z. B. Maßnahmen aus dem Umwandlungssektor).

Unser Netzwerk hat das Ziel noch nicht gemeldet. Wem soll es gemeldet werden?

Das Netzwerkziel ist der Geschäftsstelle der IEEKN (info@effizienznetzwerke.org) sowie dem Netzwerkträger spätestens ein Jahr nach der Registrierung des Netzwerks zu melden. Im Rahmen des Monitorings wird dieses erneut abgefragt.

Welche Maßnahmen sind überhaupt zu den Ergebnissen des Netzwerks zu zählen?

Die Technologie und weitere Merkmale spielen bei der Bewertung der Maßnahmen und den resultierenden Einsparungen eine zentrale Rolle. Weitere Informationen zu den anrechenbaren Maßnahmen finden Sie in den Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 3.1.

Grundsätzlich sind zu den Ergebnissen des Netzwerks diejenigen Maßnahmen zu zählen, die im Rahmen der Netzwerkarbeit realisiert wurden. Die Abwägung dieses Kriteriums ist seitens der Ansprechpartner:innen bei jeder Maßnahme individuell und nach bestem Wissen und Gewissen vorzunehmen.

In unserem Netzwerk erfassen wir die Daten mit eigenen Dokumenten. Was bedeutet das für das Monitoring?

Wenn die Datenerfassung in Ihrem Netzwerk mit eigenen Unterlagen erfolgt, sollte die Kompatibilität mit den von der Initiative vorgegebenen Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 3 und Anlage 1, sichergestellt werden. Im Wesentlichen bezieht sich dies auf die Angaben zu umgesetzten Maßnahmen und erzielten Einsparungen (s. u. notwendige Angaben zu jeder Maßnahme). Die häufigsten Fehler entstehen durch aggregierte Angaben von Einsparungen (statt auf einzelne Maßnahmen bezogen) oder ungenauer/fehlender Angaben zum Energieträger. Dieses sollten Sie vermeiden.

Durchführung des Monitorings Allgemeine Hinweise

Ich wurde zum Monitoring aufgefordert. Wie gehe ich vor?

Grundsätzlich besteht die Aufgabe des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin des Netzwerks darin, die Daten über die teilnehmenden Unternehmen, die umgesetzten Maßnahmen und die erzielten Einsparungen zu erfassen und dem Monitoring-Institut bereitzustellen. Dies erfolgt in der Regel in Rückkopplung mit den Unternehmen und mittels der Monitoring-Unterlagen.

Detaillierte Informationen zum Ablauf des Monitorings finden Sie in dem Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 2.3. Konkrete Hinweise zum Ausfüllen des Fragebogens finden Sie darüber hinaus auch in dem Datenerfassungsbogen selbst (Reiter „Hinweise“).

Wie lautet mein Netzwerkcode?

Wurden Sie von dem Monitoring-Institut bereits zum Monitoring aufgefordert, so haben Sie auch die Monitoring-Unterlagen erhalten. Ein Netzwerkcode wurde Ihrem Netzwerk dann bereits zugewiesen. Er steht im Datenerfassungsbogens im Reiter „Netzwerkdaten“.

Hat das Monitoring-Institut noch keinen Kontakt zu Ihnen aufgenommen, Sie wollen aber mit dem Monitoring frühzeitig anfangen, so nehmen Sie gerne Kontakt zu dem Monitoring-Institut auf (für Kontaktdaten siehe Ende dieses Dokumentes). Ihnen wird dann ein Netzwerkcode zugewiesen.

Wie lauten die Codes für die Unternehmen in meinem Netzwerk?

Diese sollen aus Datenschutzgründen zufällig ausgewählt werden und werden nicht von uns zugeteilt. Im Reiter „Unternehmensdaten“ des Datenerfassungsbogens, finden Sie zweistellige Unternehmenscodes von 01 bis 25, welche Sie den jeweiligen Unternehmen zuteilen können.

Erneute Abfrage des Netzwerkziels im Rahmen des Monitorings

Bei der Anmeldung setzt sich das Netzwerk ein Ziel in Form der jährlichen Einsparung (MWh/a Endenergie und ggf. zusätzlich t CO2-Äq./a) nach Umsetzung aller Maßnahmen. Die Angabe des Netzwerkziels als kumulierte Energieeinsparung über die gesamten Netzwerklaufzeit (MWh) ist in der IEEKN, sowohl bei der Anmeldung des Netzwerks als auch im Rahmen des Monitorings, nicht mehr möglich. Weitere Informationen zur Berechnung des Netzwerkziels finden Sie in dem Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 3.3.

Durchführung des Monitorings Datenerfassung und Übermittlung

In welcher Form können die für das Monitoring benötigten Daten übermittelt werden?

Die bevorzugte Form sind der vom Monitoring-Institut erstellte und von Ihnen auszufüllende Datenerfassungsbogen. Mittels dieses Bogens werden die für das Monitoring relevanten Daten erhoben.

Eine Übermittlung mittels anderer Datenformate ist zulässig sofern alle in dem Datenerfassungsbogen abgefragten Informationen vorhanden sind und kein Interpretations- oder weiterer Berechnungsbedarf besteht (dies bezieht sich auch auf die Einhaltung der vorgegebenen Auswahlmöglichkeiten, wo zutreffend). Darüber hinaus müssen die an das Monitoring-Institut übersendeten Dokumente elektronisch lesbar sein.

Müssen alle Felder in dem Datenerfassungsbogen ausgefüllt werden?

Ja. Bis auf die Angabe des Unternehmenscodes neben jeder umgesetzten Maßnahme (Datenerfassungsbogen, Reiter „Maßnahmendaten“) sind alle Angaben als Pflichtangaben zu betrachten. Somit gibt es im Rahmen des Monitorings der IEEKN anders als in IEEN grundsätzlich keine freiwilligen Angaben mehr.

Es wurde bei einem Unternehmen ein Satz unterschiedlicher Maßnahmen umgesetzt. Können diese aggregiert angegeben werden?

Das ist nur dann möglich, wenn alle Angaben für den Maßnahmensatz identisch sind. Das ist grundsätzlich nur dann der Fall, wenn die gleiche Maßnahme mehrmals bzw. an mehreren Stellen umgesetzt wurde. Beispiel: Ausrüstung mehrerer Elektromotoren mit Frequenzumrichtern.

Handelt es sich allerdings um einen komplexen Satz von Maßnahmen mit wechselseitigen Auswirkungen (z.B. ganzheitliche energetische Gebäudesanierung), so können die Einsparungen oft nicht nach einzelnen Maßnahmen aufgeschlüsselt werden. Auch in diesem Fall kann die aggregierte Angabe gewählt werden.

Im Rahmen einer Maßnahme hat ein Energieträgerwechsel stattgefunden. Wie ist dies zu berücksichtigen?

Im Datenerfassungsbogen, Reiter „Maßnahmendaten“, gibt es bei jeder Maßnahme die Möglichkeit, zwischen ersetztem und neu eingesetztem Energieträger zu differenzieren. So wird beispielsweise bei einem Wechsel von Heizöl auf Strom für den Energieträger Strom ein negativer Einsparwert (Mehrverbrauch) eingetragen. Daraufhin erfolgt anhand der beiden ausgewählten Energieträger automatisch die Berechnung der Endenergie- und THG-Einsparungen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in dem Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Anlage 4.1, Beispiele 4, 5 und 6, sowie in dem Datenerfassungsbogen, Reiter „Berechnungsbeispiele“.

Die umgesetzte Maßnahme bewirkt Einsparungen bei mehreren Energieträgern. Wie ist dies zu berücksichtigen?

Der Datenerfassungsbogen, Reiter „Maßnahmendaten“, bietet die Möglichkeit, Einsparungen von mehreren Energieträgern in der gleichen Zeile anzugeben. Eine getrennte Angabe in separaten Zeilen ist somit nicht mehr nötig.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit hat ein Unternehmen den Stromversorger gewechselt und bezieht jetzt Grünstrom. Wie ist dies zu berücksichtigen?

Ein Wechsel auf Grünstrom-Tarif – hiermit gemeint sind sowohl entkoppelte Grünstromzertifikate als auch Grünstromprodukte von Energieversorgern – ist weder als endenergieeinsparende Maßnahme noch als THG-mindernde Maßnahme im Rahmen der IEEKN anrechenbar. Eine detaillierte Erläuterung finden Sie im Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 3.1.2.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit wurde eine PV-Anlage errichtet. Wie ist dies zu berücksichtigen?

Dies stellt einen sog. Grenzfall der Anrechenbarkeit dar. Stromeinspeisung durch eine PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz kann grundsätzlich nicht im Rahmen der IEEKN angerechnet werden. Die Errichtung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung auf dem eigenen Grundstück (entweder in Eigenregie oder als On-site PPA) kann sowohl als endenergie- als auch THG-einsparende Maßnahme angerechnet werden. Die Errichtung einer PV-Anlage zur Eigenversorgung als Off-Site PPA kann im Rahmen der IEEKN nicht als endenergieeinsparende Maßnahme angerechnet werden. Eine Anrechnung als THG-einsparende Maßnahme durch Minderung des Bezugs des Strommixes ist jedoch möglich, wenn die gesamte Strommenge aus nicht-EEG-geförderten, in Deutschland installierten PV-Anlagen stammt. Bei Meldung einer auf Off-site-PPA basierenden Maßnahme kann das Monitoring-Institut zusätzliche Erläuterungen und Nachweise anfordern, aus denen hervorgeht, dass hier aufgeführte Anforderungen erfüllt werden.

Eine detaillierte Erläuterung finden Sie im Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 3.1.2 und Anlage 4.1, Beispiele 12 und 13.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit wurde eine KWK-Anlage errichtet. Wie ist dies zu berücksichtigen?

Bei Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) treten in den meisten Fällen keine Endenergieeinsparungen auf. Sollten dies dennoch vorkommen, z.B. durch den Umbau/Modernisierung einer KWK-Anlage, wird das anhand der erfassten Energiebilanz ersichtlich und kann angerechnet werden. Insofern durch Errichtung einer KWK-Anlage THG-Einsparungen zustande kommen, können diese im Rahmen der IEEKN als Klimaschutzmaßnahme geltend gemacht werden. Eine detaillierte Erläuterung finden Sie im Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 3.1.2 und Anlage 4.1, Beispiel 6.

Ergänzung: Aus der ersten Phase der Initiative bekannte Arbeitshilfe zur Berechnung der Einsparungen aus KWK ist im Rahmen des Monitorings der IEEKN nicht mehr gültig.

Der Neubau eines Gebäudes oder die Neuanschaffung einer Anlage erfolgte nach besonders strengen Effizienzkriterien. Wie ist dies zu berücksichtigen?

Ergänzung: Beide Fälle sind als eine Neuanschaffung zu betrachten. Die daraus resultierenden Einsparungen sind laut der Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN entsprechend der Referenzwerte zu berücksichtigen. Als Referenzwert ist der gesetzliche Mindeststandard anzuwenden: Bei einer Anlage beispielsweise die EU-Ökodesign-Richtlinie, bei Gebäuden das geltende GEG. Wo kein gesetzlicher Standard vorhanden ist, sollte als Bezug eine marktübliche Durchschnittskonfiguration gewählt werden.

Eine detaillierte Erläuterung finden Sie im Dokument zu Regelungen und Anleitung zum Monitoring der IEEKN, Kap. 3.2.2.

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