Monitoring

Ziele

Mit dem Monitoring sollen die tatsächlich umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen und die dadurch realisierten Einsparungen von Energie- und Treibhausgasemissionen im Rahmen der Netzwerkinitiative ermittelt werden – insbesondere in Hinblick auf die Berichterstattung für den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE)  sowie für Artikel 7 EED (Energy Efficiency Directive). Darüber hinaus ist es Aufgabe des Monitorings, die Klimaschutzwirkung im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele zu beleuchten.

Monitoring-Berichte

Eine Übersicht über die Wirksamkeit der Netzwerke seit Beginn der Initiative bieten die Monitoring-Ergebnisse. Die Monitoring-Berichte der letzten Jahre ab 2018 finden Sie hier.

Monitoring-Institute

Die Überprüfung führt ein von der Bundesregierung beauftragtes, unabhängiges wissenschaftliches Institut durch. Das Monitoring wird einmalig zum Ende der Netzwerklaufzeit durchgeführt.

Gegenstand des Monitorings

  • Anzahl der Netzwerke
  • Prüfung, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind
  • Summe der innerhalb der Netzwerke umgesetzten Maßnahmen sowie die dadurch erzielten Energieeinsparungen und vermiedenen Treibhausgas-Emissionen
  • Mittels Stichproben werden die gemeldeten Einsparungen der teilnehmenden Unternehmen verifiziert.

Datenschutz: Anonymisierung der Daten

Im Rahmen der Datenerhebung müssen alle Ansprechpersonen der Netzwerke die realisierten Maßnahmen ihres Netzwerkes der benannten Ansprechperson (z. B. Moderation oder Vertretung des Netzwerkträgers) übermitteln. Diese sammelt die Daten des jeweiligen Netzwerks und leitet die Ergebnisse anonymisiert an das Monitoring-Institut weiter.

Somit werden im Monitoring nur anonymisierte Ergebnisse dargestellt. Es werden keine unternehmensindividuellen Daten veröffentlicht. Auch die Einsparungen in einzelnen Netzwerken werden anonymisiert, ebenso wie die anfangs gesetzten Netzwerkziele.

Regelwerke

Detaillierte Regelungen legen die Struktur des Monitoring-Prozesses und das Berichtsformat für die Erfassung von Einsparungen fest. Zudem sind die zulässigen Verfahren zur Ermittlung von Energieeinsparungen und die Prüftiefe zu deren Verifizierung festgesetzt. Die bisherigen Monitoring-Unterlagen sind für Netzwerke mit Anmeldung bis Ende 2020 gültig. Für alle Netzwerke, die sich ab 2021 angemeldet haben, gelten neue Regelungen: