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Fördermöglichkeiten für Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke

Die Bundesregierung unterstützt Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke über verschiedene Projekte.

Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hilft klein- und mittelständischen Unternehmen dabei, Energieeinsparpotenziale in den Betrieben zu heben und die Energieeffizienz zu verbessern.

Direkte Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen der Bundesregierung und einzelner Bundesländern können im Rahmen der Netzwerkarbeit genutzt werden. Einige dieser Förderprogramme sind speziell auf KMU zugeschnitten. Hier eine Übersicht der Förderprogramme mit direktem oder indirektem Bezug zu Aktivitäten der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke.

 

Förderprogramme speziell für Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke

 

Klimaschutz-Plus

Förderart: Zuschusses 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 10.000 Euro je teilnehmendem Betrieb für die Teilnahme an einem Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk (EEKN)
Gültig bis: 30.06.2024
Regionale Gültigkeit: Land Baden-Württemberg
Antragsstelle: L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg)
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: u.a. KMU, mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU nur wegen des kommunalen Anteils von 25 Prozent oder mehr nicht erfüllen, Träger von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, (Studentenwohn-) Heime, auch wenn das KMU-Kriterium nicht erfüllt ist.
Geförderte Elemente: u.a. Kosten im Rahmen von Aktivitäten von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken, wie z. B. Moderationskosten, Kosten für externe Berater, Initialberatungen oder Maßnahmenevaluierung.
Weitere Voraussetzungen und Informationen: hier

Bundesförderprogramme für Energieeffizienz in Unternehmen

 

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist offen für alle Branchen und, Unternehmensgrößen und bietet dadurch viel Raum für passende Lösungen zur Minderung von Treibhausgasen in Unternehmen. Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss oder über einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss. Gefördert werden bis zu 20 Millionen Euro pro Antragsteller und Projekt. Voraussetzungen und Informationen: hier

Modul 1: Querschnittstechnologien
Förderart: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 20 Prozent bei mittleren und 25 Prozent  bei kleinen Unternehmen). Max. Fördersumme: 200.000 Euro.
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe:  Kleine und mittlere Unternehmen
Geförderte Elemente: Hocheffiziente Anlagen: elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen; die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Anlagen als Ersatz für Bestandsanlagen eingesetzt werden.
Mehr Informationen: hier

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Förderart: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 40 Prozent bei großen 50 Prozent bei mittleren und60 Prozent bei kleinen Unternehmen. Bei Biomasseanlagen beträgt die Förderung 20/30/40 Prozent. Max. Fördersumme: 20 Mio. Euro
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe
Geförderte Elemente: Solarthermieanlagen, Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen
Mehr Informationen: hier

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Förderart: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 25 Prozent bei großen, 35 Prozent bei mittleren und 45 Prozent bei kleinen Unternehmen  Max. Fördersumme: 20 Mio. Euro Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe
Geförderte Elemente: Erwerb und Installation von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Sensorik zur Einbindung in ein Energiemanagementsystem sowie Energiemanagement-Software und Schulung des Personals im Umgang mit der Energiemanagement-Software durch Dritte.
Mehr Informationen: hier

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Förderart: 

1) Basisförderung: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 10 Prozent für mittlere und 15 Prozent für kleine Unternehmen für vorgegebene Technologien (z.B. Werkzeugmaschinen)

2) Premiumförderung: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 10 Prozent für große, 15 Prozent für mittlere und 20 Prozent für kleine Unternehmen für Vorhaben mit mindestens 30 Prozent THG-Minderung Alternativ kann eine Förderung der Investitionsmehrkosten nach AGVO in Höhe von 25/25/45 Prozent erfolgen.

Für die Elektrifizierung mit erneuerbaren Energien, außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff wird ein zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus gewährt.

Max. Fördersumme: 20 Mio. Euro
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe (Basisförderung nur kleine und mittlere Unternehmen)
Geförderte Elemente: Investitionen (technologie-offen), die den Endenergieverbrauch um mindestens 15% reduzieren (Basisförderung) oder den THG-Ausstoß um mindestens 30% reduzieren (Premiumförderung)
Mehr Informationen: hier

Modul 5: Transformationspläne

Förderart: Zuschuss in Höhe von 40 Prozent für große, 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen: 60%) Max. Fördersumme: 60.000 Euro
Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmenerhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro. Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe
Geförderte Elemente: Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie (Transformationsplan) eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes, welches sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation (Zustand im Basisjahr) in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel, als auch möglicher Maßnahmen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll, umfasst. Die Förderung umfasst auch eine CO2-Bilanzierung inkl. Zertifizierung.
Mehr Informationen: hier

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Förderart: Investitionszuschuss in Höhe von 33 Prozent für kleine Unternehmen Max. Fördersumme: 200.000 Euro
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Kleine Unternehmen
Geförderte Elemente: Gefördert werden investive Maßnahmen an Produktionsanlagen. Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl, oder die mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl gewonnenen Energieträgern zu betreiben sind, können durch Neuanlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden, ersetzt werden. Außerdem können Anlagen durch den Austausch von Komponenten auf den Betrieb mit elektrischem Strom umgerüstet werden.
Mehr Informationen: hier

Förderwettbewerb Energieeffizienz

Der Förderwettbewerb ist Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der branchen- und technologienoffene Wettbewerb bietet Unternehmen, egal welcher Größe, besonders attraktive Förderbedingungen und adressiert ambitionierte Projekte, die für eine wirtschaftliche Umsetzung Unterstützung benötigen.

Förderart: Investitionszuschuss bis zu 60 Prozent. Gefördert werden die Vorhaben, welche die höchste jährliche THG-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (die Projekte mit der besten „Fördereffizienz“). Max. Fördersumme: 20 Mio. Euro.
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe
Geförderte Elemente: Investitionen (technologie-offen), den THG-Ausstoß reduzieren. Insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (inkl. grüner Wasserstoff) für Prozesswärme und die Elektrifizierung von Prozessen. Weitere Voraussetzungen und Informationen: hier

Energieberatung im Mittelstand

Förderart: Zuschuss (80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, max. 6.000 Euro)
Gültig bis: 31.12.2024
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: KMU der gewerblichen Wirtschaft und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland (weniger als 250 Beschäftigte; nicht mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz; Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro)
Geförderte Elemente: Zuschüsse für Energieberatung und Begleitung einer Maßnahmenumsetzung, je nach Höhe der Energiekosten.
Weitere Voraussetzungen und Informationen: hier
Merkblatt für Anträge nach der Bundesförderung für die Energieberatung im Mittelstand: hier

Weitere Informationen zu Förderprogrammen rund um Energieeffizienz

 

Bundesförderprogramme für Klimaschutz in Unternehmen

 

Dekarbonisierung in der Industrie

Förderart: Die Förderung wird als Zuschuss/Investitionszuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung gewährt (Zuwendung). Die Zuwendung wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Im Rahmen der Richtlinie „Dekarbonisierung in der Industrie“ werden Zuwendungen grundsätzlich als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Rahmen der Projektförderung gewährt. Die Förderung kann auf Kosten- oder Ausgabenbasis erfolgen. Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Bemessungsgrundlage für die Zuwendungen sind die projektbezogenen förderfähigen Kosten.
Gültig bis: Für die Laufzeit von Projekten im Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ gibt es grundsätzlich keine zeitlichen Obergrenzen. Das KEI steht als Projektträger jederzeit für Beratungsgespräche zu Projektideen zur Verfügung.
Regionale Gültigkeit: bundesweit
Antragsstelle: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Antragsberechtigt sind energieintensive Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Branche vom Anwendungsbereich des EU-Emissionshandels (ETS) erfasst ist (das Unternehmen muss nicht selbst am ETS teilnehmen) und die prozessbedingte CO2-Emissionen aufweisen. Hochschulen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen sind nicht antragsberechtigt. Sie können aber im Rahmen von Begleitforschung unter Leitung eines antragsberechtigten Unternehmens als Projektpartner eingebunden werden.
Geförderte Elemente: Projekte, die zu einer erheblichen Verminderung oder gänzlichen Vermeidung von insbesondere verfahrensbedingten Treibhausgasemissionen führen.
Weitere Voraussetzungen und Informationen: hier

 

Landesförderprogramme mit Bezug zur Energieeffizienz

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit

Förderart: Darlehen (Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben bis zu 100 Prozent; Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 2 Mio. Euro)
Gültig bis: bis auf Weiteres
Regionale Gültigkeit: Bayern
Antragsstelle: Ihre Hausbank (Fördergeber: LfA)
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern
Geförderte Elemente: Gefördert werden besonders klimaschutzrelevante Vorhaben, Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Verbesserung des Umweltschutzes sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen und freiberuflich Tätiger in unterschiedlichen Bereichen (z.B. energieeffiziente Errichtung oder Sanierung von Gewerbegebäuden, Energieeffizienz in Produktionsanlagen und -prozessen oder Ressourceneffizienz).
Weitere Voraussetzungen und Informationen: hier

Bayerisches Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Förderart: Zuschuss (bis zu 40 Prozent für große Unternehmen sowie bis zu 50 Prozent für KMU und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen; maximal 50.000 Euro)
Gültig bis: bis auf Weiteres
Regionale Gültigkeit: Bayern
Antragsstelle: Bayern Innovativ GmbH – Projektträger Bayern
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: u. a. Unternehmen in Bayern
Geförderte Elemente: Energiekonzepte bzw. Energienutzungspläne (erstellt durch fachkundige Dritte) zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien/KWK
Weitere Voraussetzungen und Informationen: hier

Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen

Förderart: Zuschuss (Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 25 Prozent; maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren; förderfähige Kosten mindestens 80.000 Euro)
Gültig bis: bis auf Weiteres
Regionale Gültigkeit: Rheinland-Pfalz
Antragsstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe
Geförderte Elemente: Gefördert werden Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 Prozent oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent führen (i.d.R. wird ein Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 Tonnen CO2 gefördert)
Weitere Voraussetzungen und Informationen: hier