12.05.2021
Mit dem Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ unterstützt das Bundesumweltministerium die energieintensive Industrie in Deutschland auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität. Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund 2 Mrd. Euro zur Verfügung.
Förderberechtigt sind Unternehmen mit prozessbedingten Treibhausgasemissionen. Das sind schwerpunktmäßig Unternehmen aus den Branchen Stahl, Chemie, Nicht-Eisen-Metalle, Kalk, Zement, Glas sowie weiteren Teilen der energieintensiven Industrien wie Papier oder Keramik. Gefördert werden Projekte, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch den Einsatz innovativer Klimaschutztechnologien weitgehend und dauerhaft reduzieren. Die Projekte müssen in Deutschland umgesetzt werden.
Ablauf der Antragstellung für das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“
Für das zweistufige Antragsverfahren steht Ihnen das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus als zuständiger Projektträger zur Seite. Nach einem individuellen Beratungsgespräch über die Projektidee kann im ersten Schritt der Antragstellung eine Projektskizze eingereicht werden.
Sie interessieren sich für die Förderung? Das KEI lädt interessierte Unternehmen am 2. Juni 2021 zu einem ausführlichen Online-Seminar rund um das Förderprogramm und das Antragsverfahren ein.
Weiterführende Informationen sowie einen Schnell-Check für die Eignung von Projektideen finden Sie unter: www.foerderprogramm-dekarbonisierung.de
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