Netzwerkgründung

Anmeldung und Gründung von Netzwerken

 

Wie erfolgt die Anmeldung eines Netzwerkes?

Die Anmeldung eines Netzwerkes können Sie ganz einfach ausschließlich über die Webseite der Initiative vornehmen. Im Online-Anmeldeformular werden alle relevanten Informationen für die Netzwerkgründung abgefragt, hierzu gehören u.a. der Netzwerkname und die Angaben von Netzwerkträgern, Netzwerkmoderator und den Netzwerkteilnehmenden. Die Anmeldung ist für Sie kostenfrei.

Muss die Netzwerk-Gründungsvereinbarung an die Geschäftsstelle der Initiative übermittelt werden?

Nein, Sie müssen uns die Gründungsvereinbarung des Netzwerkes nicht zusenden. Die Übermittlung der Vereinbarung ist freiwillig und nicht zwingend erforderlich. Die Gründungsvereinbarung selbst soll internen Zwecken des Netzwerkes dienen

Unser Netzwerk hat weniger als fünf Unternehmen, kann das Netzwerk trotzdem schon angemeldet werden?

Ja, Sie können ein Netzwerk auch bereits mit weniger als fünf Unternehmen als „in Gründung“ anmelden.

Die Mindestanzahl an Unternehmen für ein Netzwerk beträgt zwar fünf Unternehmen, Sie können aber bereits mit drei oder vier Unternehmen die Netzwerkgründungsphase starten. Bei der Anmeldung des Netzwerkes ist dieses dann als „in Gründung“ zu kennzeichnen. Damit ist das Netzwerk auch für Dritte als „Netzwerk in Gründung“ sichtbar.

Wie lange dauert es, bis ein angemeldetes Netzwerk freigegeben und veröffentlicht wird?

Bevor ein Netzwerk veröffentlich wird, erfolgt ein zweistufiger Prüfprozess der Anmeldung bis hin zur Freigabe des Netzwerkes. Dieser Prozess dauert im Normalfall wenige Tage.

Im ersten Schritt überprüft der im Anmeldeformular ausgewählte Verband bzw. Organisation der Initiative die Netzwerkanmeldung auf die Erfüllung der Kriterien der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke. Ist diese Überprüfung erfolgreich, so erfolgt eine zweite Kontrolle und anschließend die Freigabe durch die Geschäftsstelle der Initiative. Nach Freigabe des Netzwerkes durch die Geschäftsstelle, wird das Netzwerk auf der Webseite der Initiative veröffentlicht und die Teilnahmebestätigungen der Unternehmen versendet.

Wie können Änderungen an den Daten eines Netzwerkes nach Abschluss der Anmeldung vorgenommen werden?

Für Änderungen, wie z. B. der Nachtrag eines neuen Unternehmens, das Löschen eines ausgeschiedenen Unternehmens oder auch die Übermittlung des Netzwerksziels, können Sie sich einfach per Mail an die Geschäftsstelle der Initiative (info@effizienznetzwerke.org) wenden.

Welche Daten der teilnehmenden Unternehmen werden veröffentlicht?

Mit Anmeldung des Netzwerkes werden die angegebenen Daten der teilnehmenden Unternehmen über die Webseite der Initiative auf der Netzwerkkarte abgebildet.

Welche Kosten entstehen mit der Teilnahme an einem Netzwerk?

Die Teilnahme an der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke ist für alle Netzwerkteilnehmenden kostenlos.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit können jedoch Kosten für die Netzwerkteilnehmenden anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Dienstleistungen des Netzwerkträgers, Moderators oder Energieberaters. Laut einer Umfrage unter den teilnehmenden Unternehmen beziffern 65 % der Befragten die Kosten für die Netzwerkteilnahme auf unter 5.000 € jährlich. Rund 83 % der Befragten empfinden das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Ausgaben als gut bis sehr gut.

Welche Arten von Netzwerken gibt es?

Im Rahmen der Initiative wird zwischen vier Netzwerktypen unterschieden:
• Regionale Netzwerke
• Branchennetzwerke
• Konzerninterne Netzwerke
• Netzwerke von kleineren Unternehmen (bis ca. 80.000€ Energiekosten pro Jahr)

Die Teilnahme von verschiedenen Modellen, wie z. B. LEEN-, Ökoprofit- oder REGINEE-Netzwerke ist möglich solange diese die Mindestanforderungen der Initiative erfüllen.

Für die Teilnahme dieser Netzwerke ist eine Anmeldung über die Webseite der Initiative notwendig. Weitere Anmeldungen bei anderen Institutionen sind davon unabhängig.

Zählen verschiedene Unternehmensstandorte als einzelne Netzwerkteilnehmer?

Nur bei konzerninternen Netzwerken zählen einzelne Standorte in Deutschland als Netzwerkteilnehmer.

Können Netzwerke aus Kommunen bzw. Gebietskörperschaften an der Netzwerkinitiative teilnehmen?

Rein öffentliche Netzwerke können nicht an der Initiative teilnehmen. Für diese Netzwerke gibt es ein Förderprogramm des BAFA.

Welche Mindestanforderungen gibt es für Netzwerkteilnehmende?

Die Teilnahme an einem Energieeffizienz-Netzwerk im Rahmen der Initiative ist grundsätzlich für Unternehmen aller Größen und Wirtschaftszweige möglich.

Alle Teilnehmenden eines Netzwerkes müssen jedoch gemeinsam den Mindestanforderungen an Netzwerke gemäß der Vereinbarung der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke entsprechen. Genauere Informationen zu diesen Anforderungen und den Rollen als Netzwerkteilnehmende finden Sie in der Vereinbarung der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke und im Praxisleitfaden (unter Kapitel B: Akteure und Aufgaben).

Kann ein Energieberater gleichzeitig auch Netzwerkträger oder Moderator sein?

Ja, Akteure innerhalb eines Netzwerkes können mehrere Aufgaben übernehmen. Mehr Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Akteure eines Netzwerks finden Sie in der Vereinbarung der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke und im Praxisleitfaden (unter Kapitel B: Akteure und Aufgaben).

Welche Voraussetzungen muss ein Moderator eines Netzwerkes erfüllen?

Die Rolle des Netzwerkmoderators kann vom Netzwerkträger, einer unternehmensinternen Person oder einem beauftragten Dritten (z.B. Energieberater), solange diese Person über die entsprechende Qualifikation verfügt und die Netzwerkteilnehmer damit einverstanden sind, übernommen werden. Mehr Informationen zu den Aufgaben des Netzwerkmoderators finden Sie in der Vereinbarung der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke und im Praxisleitfaden auf Seite 22.

 

Netzwerkablauf und Netzwerkziel

 

Wie häufig sollten sich die Teilnehmenden eines Netzwerkes treffen

Für die Anzahl der Netzwerktreffen gibt es seitens der Initiative keine festen Vorgaben. Im Durchschnitt treffen sich die Teilnehmenden eines Netzwerkes jedoch etwa viermal im Jahr zum Erfahrungsaustausch.

Ist eine Potentialanalyse zum Start der Netzwerklaufzeit verpflichtend für die Netzwerkteilnehmenden?

Ja, die systematische Potentialanalyse in den teilnehmenden Unternehmen eines Netzwerks bildet die Basis für die Planung der Energieeffizienzmaßnahmen und trägt damit essentiell zur Zielerreichung des Einsparziels des Netzwerks bei. Ein z. B. nach EDL-G und DIN En 16247-1 erbrachtes Energieaudit kann hierfür eingebracht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Vereinbarung der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke auf Seite 8 und im Praxisleitfaden auf Seite 11.

Gibt es besondere Kriterien für kleinere Unternehmen, die sich für die Teilnahme an einem Energieeffizienz-Netzwerk entscheiden?

Es gibt keine weiteren Ausnahmeregelungen für KMU zur Teilnahme an der Initiative. Zur Unterstützung von kleineren Unternehmen (mit bis ca. 80.000€ Energiekosten pro Jahr) wurden Empfehlungen für die Netzwerkgründung und -arbeit zusammengestellt. Diese können Sie hier downladen.

Wie erfolgt die Berechnung des Energieeinsparziels eines Netzwerks?

Das Einsparziel eines Netzwerks ergibt sich aus der Aggregation aller Einsparziele der teilnehmenden Unternehmen eines Netzwerkes. Die Einsparziele der Netzwerkteilnehmenden ergeben sich aus den Ergebnissen der Potentialanalyse, welche zum Start der Netzwerklaufzeit durchgeführt wird.

Vorrangiges Ziel der Initiative ist die Erreichung von Einsparungen in Endenergie. Daher sollte das Netzwerkziel in Endenergie angegeben werden. Auf der Webseite der Initiative finden Sie eine Arbeitshilfe sowie im Praxisleitfaden Berechnungsbeispiele (auf Seite 44) zur ggf. notwendigen Umrechnung von Energieeinsparungen. Weitere Informationen zum Einsparziel finden Sie hier.

Wann und wie muss das Netzwerkziel gemeldet werden?

Die Meldung des Netzwerksziels an die Geschäftsstelle der Initiative erfolgt spätestens ein Jahr nach Anmeldung des Netzwerks. In der ersten Netzwerkphase ist das Netzwerk dafür verantwortlich mögliche Einsparpotentiale zu ermitteln und diese zu einem konkreten Ziel zu formulieren. Zum Abschluss der Gründungsphase werden die Netzwerke gebeten, das Netzwerkziel an die Geschäftsstelle der Initiative per Mail an info@effizienznetzwerke.de zu senden.

Im Anmeldeprozess können die Netzwerke wählen, ob sie ihr Netzwerkeinsparziel auf der Webseite der Initiativ veröffentlichen möchten.

Die Veröffentlichung können die Netzwerke jederzeit per Mail an die Geschäftsstelle widerrufen. Das Einsparziel selbst bleibt auch bei einer Veröffentlichung auf der Webseite der Initiative unverbindlich.

Was passiert, wenn ein teilnehmendes Unternehmen oder ein ganzes Netzwerk das Einsparziel nicht erreicht?

Das vom Netzwerk selbst formulierte Einsparziel zu Beginn der Netzwerklaufzeit ist unverbindlich. Eine Nichterreichung des Ziels durch einen Netzwerkteilnehmer oder ein ganzes Netzwerk hat daher auch keine weiteren Konsequenzen. Häufig ist es so, dass schwächere Netzwerkteilnehmer durch stärkere ausgeglichen werden. Im Durchschnitt erreichen so, laut des Monitoring-Berichts 2018, die Netzwerke ihr Ziel zu 108%.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Arbeit der Energieeffizienz-Netzwerke?

Ja, es existieren Bundes- und Landesförderprogramme mit dem Fokus darauf, Energieeffizienz in Unternehmen zu fördern. Diese Programme können u. a. in Anspruch genommen werden, um einzelne Netzwerkmaßnahme zu finanzieren. Eine aktuelle Liste dieser Förderprogramme finden Sie auf der Webseite der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke.

Gibt es unterstützende Arbeitshilfen seitens der Initiative für die Netzwerkgründung und -arbeit?

Auf der Webseite der Initiative finden Sie unter Arbeitshilfen eine Reihe an Informationen und Dokumenten, die Ihnen frei zur Verfügung stehen. Neben einer Übersicht für Förderprogramme finden Sie dort z. B. auch Formulierungshilfen für die Netzwerkgründung (Mustervertäge), einen beispielhaften Abschlussbericht oder auch das Presse-Kit – eine digitale Infomappe für Kommunikationszwecke.

Wie findet der Austausch innerhalb eines Netzwerkes zwischen den Netzwerkteilnehmenden aber auch zwischen verschiedenen Netzwerken statt?

Der Austausch im Netzwerk ist eigenverantwortlich und wird vom Netzwerkträger oder Moderator organisiert. Einige Netzwerkträger sind mittlerweile für mehrere Netzwerke verantwortlich womit eine Vernetzung der Netzwerke untereinander im Abstimmung mit den teilnehmenden Unternehmen möglich wird.

Was passiert, wenn ein Netzwerk bald zum Ende geht?

Netzwerke, die ihre Arbeit beenden, können eine neue „Runde“ starten. Dann wiederholen sie die Netzwerkarbeitsschritte von Beginn an: neue Energieeffizienzmaßnahmen finden und umsetzen. Eine Arbeitshilfe zum Abschluss von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken und Start in eine nächste Runde finden Sie hier.

 

Kommunikation der Netzwerkarbeit

 

Gibt es eine Übersicht aller Energieeffizienz-Netzwerke, die an der Initiative teilnehmen?

Ja, Sie können alle Energieeffizienz-Netzwerke über die Webseite der Initiative einsehen. Dort steht Ihnen eine Netzwerkkarte zur Verfügung.

Gibt es Ansprechpartner der Initiative in meiner Region?

Für einige Bundesländer gibt es die sogenannten regionalen Koordinatoren. Sie übernehmen die Rolle der Ansprechpartner bzw. „Kümmerer“ für die Initiative in der Region. Weitere Informationen und ihre Kontaktdaten finden Sie hier.

Neben den regionalen Koordinatoren stehen auch regionale Stellen von Verbänden und Organisationen der Initiative als Ansprechpartner zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten finden Sie auf der Netzwerkkarte unter Ansprechpartner.

Gibt es eine Teilnahmebescheinigung oder Urkunde für die Teilnehmenden eines Netzwerks?

Nach der erfolgreichen Anmeldung eines Netzwerkes wird eine digitale Teilnahmebescheinigung an alle Teilnehmer des Netzwerks per Mail an den hinterlegten Netzwerkansprechpartner versendet. Sobald das Energieeinsparziel an die Geschäftsstelle übermittelt wurde, erhalten die Teilnehmenden auch eine unternehmensindividuelle Urkunde der Bundesregierung für die Netzwerkteilnahme. Diese Urkunde wird zeitnah nach der Übermittlung des Ziels an die Ansprechperson des Netzwerks postalisch versendet.

Bei Abschluss des Netzwerks können Plaketten für die erfolgreiche Teilnahme an die teilnehmenden Unternehmen vergeben werden. Weitere Informationen hier.

In welcher Form darf das Logo der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke verwendet werden?

Mit der Teilnahme an der Initiative erhalten alle Netzwerke und die teilnehmenden Unternehmen das Recht, das offizielle Logo der Initiative zu verwenden. Die Nutzungsbedingungen für das Logo finden Sie in Anlage 4 des Praxisleitfadens.

Sie möchten aktuelle Informationen zu den Aktivitäten der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke erhalten?

Mit der Anmeldung für den Newsletter der Initiative werden Sie quartalsweise über relevante Aktivitäten rund um das Thema Energieeffizienz-Netzwerke informiert. Auch auf der Webseite der Initiative finden Sie stets aktuelle Informationen.

 

Monitoring der Netzwerkergebnisse

 

Wie erfolgt der Monitoringprozess und wozu dient er?

Das Monitoring erfolgt anonymisiert und stichprobenhaft. Ziel des Monitorings ist es nicht die Arbeit von Netzwerkes oder einzelnen Unternehmen zu bewerten, auch handelt es sich hierbei nicht um eine aufwändige Auditierung. Vielmehr geht es darum die tatsächlichen Einsparungen von Energie- und Treibhausgasemissionen im Rahmen der Initiative zu ermitteln. Seit Ende 2017 wird daher ein jährlich ein Monitoring durchgeführt. Dieses erfolgt durch ein von der Bundesregierung beauftragtes, unabhängiges wissenschaftliches Institut.

Zusammengefasst umfasst der Monitoring-Prozess folgende Punkte:
• Erfassung der Anzahl an Netzwerken
• Prüfung, ob diese gemäß der Vereinbarung betrieben werden
• Erfassung der umgesetzten Einsparmaßnahmen sowie der dadurch erzielten Energieeinsparungen und der hierdurch vermiedenen Treibhausgasemissionen

Der letzte Punkt erfolgt über die anonymisierte Erhebung aller umgesetzten Energieeffizienz-Maßnahmen sowie über eine Verifizierung von einer Netzwerk-Stichprobe hinsichtlich ihrer umgesetzten Maßnahmen.

Eine ausführliche Beschreibung des Monitoring-Prozesses finden Sie im Dokument Regelungen zum Monitoring im Rahmen der Initiative Energieeffizienz-Netzwerke. Weitere Informationen und Unterlagen zum Monitoring finden Sie hier.

Welche Kosten fallen für die Netzwerke im Rahmen des Monitoring-Prozesses an?

Seitens der Initiative fallen keine Kosten für den Prozess des Monitorings an. Die Netzwerke bzw. teilnehmenden Unternehmen sollten lediglich den internen Personalaufwand berücksichtigen.

Gibt es Arbeitshilfen für den Monitoring-Prozess für die Netzwerkteilnehmenden?

Ja, neben Berechnungsbeispielen für die Ermittlung von Energie- und Treibhausgaseinsparungen, steht Ihnen auch ein Beispiel für die Aggregation von Einsparungen zur Verfügung. Eine Übersicht von allen Informationen bezüglich Monitoring finden Sie hier.