Fristüberschreitungen bei Energieaudits nach EDL-G derzeit sanktionslos

24.04.2020

Unternehmen, die ihr verpflichtendes Energieaudit nach EDL-G aufgrund der aktuellen Corona-Situation nicht rechtzeitig zu Ende führen können, werden zurzeit nicht sanktioniert. Die betroffenen Unternehmen sollen nach Beendigung der Krise das Energieaudit bzw. die Online-Erklärung unverzüglich nachholen und eine kurze Begründung (z. B. wegen Coronakrise kein Betretungsrecht durch Externe) abgeben. der entsprechenden Beeinträchtigungen müssen dokumentiert werden und werden dann entsprechend berücksichtigt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des BAFA.

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