Neue Förderrichtlinien

11.10.2022

Zahlreiche Änderungen und Neuerungen sind zum 1. Oktober im Förderprogramm Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in Kraft getreten. Die Förderung von Einzelmaßnahmen in den einzelnen Modulen ist nach wie vor möglich. Zukünftig wird der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden, nicht mehr gefördert. Beim Förderwettbewerb wird die jährliche Anzahl von Wettbewerbsrunden auf 4–5 mit je 15 Millionen € erhöht. Am 21.10 findet außerdem ein einstündiger, moderierter Webinar statt zu den allgemeinen Rahmenbedingungen, Fördermodalitäten des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz des BMWK und zur Antragsstellung. Das Webinar richtet sich an interessierte Unternehmen, Contractoren, Energieeffizienz-Beraterinnen und -Berater und Multiplikatoren. Interessierte können sich hier direkt anmelden. Details und Vorabinformationen über die Änderungen finden Sie hier.

Auch für die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) gelten ab 15. August 2022 Neuerungen. Um die Erdgasabhängigkeit von Russland zu reduzieren und gleichzeitig den Klimaschutz zu fördern wurden Einzelmaßnahmen angepasst. Grundsätzlich soll es keine Förderung mehr für gasverbrauchende Anlagen oder Wärmeerzeuger geben. Außerdem werden keine Kredite mehr für Einzelmaßnahmen genehmigt und der Zuschuss für systemische Maßnahmen fällt weg. Weitere Informationen und Details zu den Förderprogrammen finden Sie hier.

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