Beleuchtete Industriegebäude bei Nacht

Neues Förderprogramm des BMWi zu Energieeffizienz

14.01.2019

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zum 1. Januar 2019 die Förderprogramme für mehr Energieeffizienz in Unternehmen neu ausgerichtet. Das neue Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ bietet Unternehmen viel Spielraum bei der Wahl geeigneter Effizienzmaßnahmen und erleichtert die Antragstellung.

Mit den bisherigen Förderprogrammen im Bereich der Energieeffizienzmaßnahmen konnte das BMWi bereits Impulse zur Steigerung der Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe setzen. Die unter Einbeziehung der Wirtschaft erarbeitete neue Förderstrategie des BMWi sieht nun eine konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Programme vor. Durch ein einfacheres und zielgruppenorientierteres Fördermodell sollen die Anreize zu noch mehr Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen geschaffen werden.

Das neue Förderprogramm richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister und verfolgt bewusst einen technologieoffenen und branchenübergreifenden Ansatz. Zudem haben die Unternehmen die Wahl: Sie können die Förderung entweder als direkten Zuschuss oder im Rahmen eines zinsverbilligten Kredits mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) erhalten. Dadurch finden die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen Berücksichtigung.

Durch die Neuausrichtung der Förderprogramme werden insbesondere Investitionen in komplexere und stärker auf eine systemische energiebezogene Optimierung der Produktionsprozesse ausgerichtete Maßnahmen wirksamer gefördert. Daneben ist auch weiterhin eine Förderung von Einzelmaßnahmen im Bereich hocheffizienter Querschnittstechnologien, erneuerbare Technologien zur Prozesswärmebereitstellung sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Energiemanagement-Software möglich.

Die Unternehmen können in dem neuen Förderpaket grundsätzlich zwischen drei verschiedenen Förderoptionen wählen: Die klassische Förderung als direkter Zuschuss mit einer vorgegebenen Förderquote von bis 55 Prozent, die Finanzierung über einen zinsgünstigen Kredit mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) von bis zu 55 Prozent sowie die wettbewerbliche Förderung von Effizienzmaßnahmen mit einer flexiblen Förderquote. Die Konditionen sowie der genaue Starttermin der wettbewerblichen Förderung werden im Frühjahr 2019 bekannt gegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deutschland-machts-effizient.de oder auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der KfW.

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