05.01.2024
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Sondervermögen des Klima- und Transformationsfonds hatte eine Sperrung des Bundeshaushalts zur Folge. Demnach durften keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Davon betroffen ist auch die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gewesen, sodass im Dezember 2023 keine neuen Förderanträge gestellt werden konnten. Bereits erfolgte Förderzusagen wurden jedoch weiterverfolgt.
Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. Anträge für einzelne Effizienzmaßnahmen können weiterhin gestellt werden.
Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) sowie die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) sollen nun wieder fortgesetzt werden. Derzeit können in diesen Programmen jedoch noch keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden. Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen werden zeitnah folgen.
Zur EEW-Haushaltssperre:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Uebersicht/uebersicht_node.html
Zur BEG-Förderung:
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html